Kategorieregeln für die Berechnung des Umweltfußabdrucks von Produkten (PEFCR) als Verfahren zur Bestimmung der Ökobilanz
veröffentlicht in sb Ausgabe 6/2024
Nach Abschluss des jüngsten methodenbezogenen Standardisierungsprojekts des ESTC blickt Prof. Alastair Cox zurück auf vier Jahre Projektarbeit, externe Überprüfungen und öffentliche Konsultationen, die zur Anerkennung der PEFCR für Kunstrasenoberflächen durch die Europäische Kommission und zu ihrer Veröffentlichung in Knowledge Hubs geführt haben. Cox beschreibt den Hintergrund und die Ziele dieses Projekts. Er liefert Informationen zu den Projektaktivitäten und -phasen sowie den Kategorieregeln selbst und prognostiziert die Zukunft der PEFCR als ein wertvolles Instrument zur Förderung der Nachhaltigkeit, da sie eine standardisierte und zuverlässige Methode zur Bewertung und Kommunikation der Umweltwirkung von Kunstrasenbelägen bereitstellen.
Sport zu treiben ist gut für den Einzelnen und gut für die Gesellschaft. Regelmäßige Bewegung kann das Risiko schwerer Erkrankungen wie koronare Herzkrankheit, Schlaganfall, Typ-2-Diabetes und Krebs verringern und das Risiko eines frühzeitigen Todes um bis zu 30 % senken. Über sportliche Aktivität werden Freundschaften geschlossen und wertvolle Lebenskompetenzen vermittelt. Sport kann die physische Gesundheit, das mentale Wohlbefinden und das soziale Leben erheblich verbessern.

©ESTC

17 Umweltwirkungskategorien
Aus Gründen der Kohärenz und Transparenz verlangt die Europäische Kommission, dass mit allen PEFCR sechzehn zentrale Wirkungskategorien bewertet und berichtet werden. Diese Wirkungskategorien umfassen:
die Wirkung auf den Planeten (z. B. Treibhausgasemissionen, Wirkung auf die Ozonschicht, versauernde Wirkung auf Ökosysteme und Böden),- die Wirkung auf die menschliche Gesundheit (z. B. Toxizität, Wirkung von Feinstaub in der Luft, Bildung von bodennahem Ozon),
- die Wirkung auf natürliche Ressourcen (z. B. Wassernutzung, Land-
nutzung, Nutzung von Mineralien und fossilen Brennstoffen).
Jede der sechzehn Kategorien muss in jeder Lebenszyklusphase eines Produkts bewertet werden, von der Rohstoffbeschaffung und der Vorverarbeitung über die Herstellung, den Vertrieb und die Verwendung bis hin zur Entsorgung am Ende der Lebensdauer. Aufgrund der von Mikroplastik ausgehenden Gefahr wurde der ESTC zudem aufgefordert, eine siebzehnte Kategorie aufzunehmen, die sich auf eine potenzielle Freisetzung von Mikroplastik durch Kunstrasenbeläge und deren Polymer-Infills bezieht.