Die Betriebsschließungs-Versicherung in Zeiten der Pandemie
veröffentlicht in sb 6/2020
Die behördlich angeordneten Betriebsschließungen haben viele Unternehmen hart getroffen. Wer hoffte, die finanziellen Einbußen durch eine Schadenszahlung aus seiner Versicherung auffangen zu können, wurde vermutlich enttäuscht. Denn wie hätte sich ein Unternehmen gegen die Folgen einer Pandemie versichern können, dessen Erreger bis zu seinem Auftreten nicht bekannt war? Die Versicherungsmakler Lucas Brenken und Matthias Wendt berichten aus der Praxis und geben Ausblick auf mögliche Folgen für die Zukunft.
Die Betriebsschließungsversicherung (BSV) ist eine Absicherung für Unternehmen, von denen ein erhöhtes Infektionsrisiko für die menschliche Gesundheit ausgeht. Klassische Beispiele sind Lebensmittelverarbeitung, Gastronomie, Hotellerie, Gesundheits- und Pflegedienst, sowie Freizeit- und Bäderbetriebe.
Die BSV übernimmt die fortlaufenden Betriebskosten (beispielsweise Miete und Personalkosten) sowie den entfallenen Unternehmensgewinn des versicherten Betriebes, wenn bei diesem eine versicherte Krankheit oder ein versicherter Krankheitserreger festgestellt wird und die zuständige Behörde die Schließung des Betriebes verfügt. Gleiches gilt, wenn für wesentliche Betriebsangehörige ein krankheitsbedingtes Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird.
Die BSV wird beziehungsweise wurde vor Corona von einigen Versicherern angeboten. Als plausibles Schadenbeispiel hatte man insbesondere eine örtlich begrenzte, kurzweilige Kontamination mit Salmonellen, Legionellen, Keimen oder Viren im Blick. Hierfür sind der potenzielle Schadenaufwand und die Schadenwahrscheinlichkeit durchaus kalkulierbar und somit auch versicherbar.
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